Das „Fachgremium Geflüchtete Frauen und Mädchen Schleswig-Holstein“ weist darauf hin: auch jetzt ist es vor allem Aufgabe des Staates, Schutz vor Gewalt zu gewährleisten.

 

Es sind insbesondere geflüchtete Frauen und Kinder, die von Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung bedroht sind. Dies wird verstärkt durch eine teils unübersichtliche und regional unterschiedliche Lage, in der Schutzsuchende aus der Ukraine aktuell verteilt und aufgenommen werden.

Die privaten Initiativen zur Unterbringung und Betreuung der geflüchteten Frauen und Kinder leisten hier großartige Hilfe. Allerdings besteht gerade hier auch die Gefahr, dass Einzelpersonen die vulnerable Situation der Geflüchteten ausnutzen.

 

Ankommende Frauen müssen deshalb frühzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten sowie die Hilfsangebote der Frauenfacheinrichtungen informiert werden. Ebenso müssen auch bei einer dezentralen Aufnahme Schutzkonzepte von Anfang an mitgedacht werden. Hierzu hat das Fachgremium bereits 2017 eine Checkliste für Kommunen entwickelt.

Private Wohnangebote und ihre Anbieter sollten vor ihrer Vermittlung durch Hilfsorganisationen und einschlägigen Plattformen von diesen überprüft werden. Die Kommunen dürfen ausschließlich abgeschlossenen Wohnraum zuweisen.

Menschen, die Familien mit minderjährigen Kindern aufnehmen, sollten ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen, das gemäß § 30a BZRG Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind. Diejenigen, die bereits Gastgeber*innen sind sollten diesen Nachweis nun freiwillig nachholen. Die Kosten dafür sollten staatlich erstattet werden.     
Die weiteren Forderungen zur Aufnahme und zur Schaffung von Hilfsangeboten sind in einem Forderungskatalog des Fachgremiums zusammengefasst.

Den Fachleuten aus dem Gremium ist es zudem ein wichtiges Anliegen, dass es gleiche Standards für alle Geflüchtete geben muss: die Ressourcen müssen bedarfsgerecht verteilt werden und gleiche Teilhabemöglichkeiten für alle geschaffen werden. Eine vergleichbare unbürokratische Aufnahmebereitschaft für vulnerable, schutzsuchende Gruppen aus anderen Ländern gehört zu einer humanen Aufnahmepolitik.

Im Fachgremium Geflüchtete Frauen und Mädchen haben sich Expert:innen von Frauen-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Betroffene, sowie Kommunen und andere Institutionen zusammengeschlossen, um auf die besonderen Bedarfe und Bedürfnisse von geflohenen Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen und Verbesserungen herbeizuführen.

 

Pressemitteilung zum Download

Forderungskatalog zur Aufnahme von geflüchteten Frauen und Mädchen

Checkliste für Kommunen, die im Fachgremium erarbeitet wurde

Empfehlungen Gewaltschutz vom Zuwanderungsbeauftragten für Kommunen

Bundesmindeststandards