Am heutigen 11.3. hat der Schleswig Holsteinische Landtag mit großer Mehrheit und nur einer Gegenstimme der Piraten und der FDP Fraktion die Neufassung des § 177 StGB beschlossen. Mit breiter Unterstützung der Politik und vieler Verbände auf Bundesebene fordern wir jetzt die Bundesregierung auf, die Schutzlücken im Sexualstrafrecht endlich zu schließen und das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung zu sichern. Mit Unterstützung des Kieler Landtages soll künftig jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung strafbar sein.
„Unser breites Bündnis, das am 8.3. für die Forderung NEIN heißt NEIN in Kiel auf die Straße gegangen ist, freut sich sehr, dass die Justizministerin Anke Spoorendonk in der Debatte betonte, dass sexualisierte Gewalt kein neues und kein durch Flüchtlinge importiertes Problem ist. Ihre Aussage, dass sexuelle Selbstbestimmung in der Menschenwürde wurzelt und es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, für einen breiten Opferschutz und eine gesamtgesellschaftliche Debatte zu sorgen, begrüßen wir ausdrücklich,“
betont Ursula Schele, Vorstand des LFSH (Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein).
„Schleswig Holstein sendet mit diesem breiten Konsens der Landespolitik ein starkes Signal nach Berlin, dass der Wille des Opfers, das NEIN auch juristisch angemessen berücksichtigt werden muss. Alle Opfer sexueller Gewalt, egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sollten einen gesicherten Anspruch auf Hilfe, Entschädigung und Gerechtigkeit haben, der Landtag hat einen wichtigen Schritt in diese Richtung getan“,
ergänzte Alexandra Ehlers, Referentin des LFR (Landesfrauenrat).
Die Fallanalyse zu Schutzlücken im Sexualstrafrecht mit vielen Beispielen steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/nachricht/items/bff-legt-fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht-vor.html
V.i.S.d.P.: Ursula Schele, www.petze-institut.de, 0431-91185, Kiel, Dänische Str. 3 – 5