Die Vorsitzende Anke Homann begrüßte rund 50 Teilnehmerinnen der diesjährigen Jahreshauptversammlung in Kiel. Die erste Versammlung ist geprägt von Regularien, wie die Entgegennahme und Aussprache zum Arbeits- und Finanzbericht des Vorstands aus dem Vorjahr. Außerdem wurde Anke Bertram (Vorsitzende des Hebammenverband Schleswig-Holstein e.V.) in Abwesenheit als Beisitzerin in den Vorstand des LFR gewählt. Andrea Heinrich von der LAG der ehrenamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wurde als Kassenprüferin gewählt.
Nachgeholt werden konnte die persönliche Gratulation an Silvia Nowack (ehemals Landessportverband SH), die im letzten Jahr zum Ehrenmitglied ernannt worden ist.
Birte Kruse-Gobrecht (Beisitzerin) stellt der Versammlung den aktuellen Stand der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Frauen und Gesundheit vor: derzeit gibt es 10 Handlungsfelder in denen jeweils Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Gesundheitspolitik in Schleswig-Holstein entwickelt werden. Ziel ist es die Empfehlungen auf der Mitgliederversammlung im November zu beschließen und dann der Öffentlichkeit vorzustellen und mit Expert:innen darüber zu diskutieren.
Außerdem stellt Dr. Stefanie Rönnau, von der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit den „Jobturbo“ vor, der es zum Ziel hat geflüchtete Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Catharina Nies, MdL, Bündnis 90/ Die Grünen berichtete stellvertretend für die frauenpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen, dass es für dieses Jahr gelungen ist, den Frauenbereich von den Kürzungen auszunehmen. Auch die angekündigte Kürzung für den LandesFrauenRat konnte über die Fraktionsanträge zurückgenommen werden. Sie weist auf den vereinbarten Konsilidierungskurs der Landesregierung bis 2030 hin, der zu direkten und indirekten Kürzungen führen wird. Das zuletzt reduzierte Angebote der vertraulichen Spurensicherung soll wieder ausgebaut werden und perspektivisch in eine Leistung der Krankenkassen überführt werden. Außerdem hat der Prozess zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes unter Einbindung verschiedener Akteuer:innen begonnen. Sie hebt heraus, dass im Februar die Ausweitung des Hochrisikomangegements vorgenommen worden ist, um Frauen und ihre Kinder besser vor Gewalt zu schützen.
