Schutz vor Gewalt

Frauen sind auf Grund ihres Geschlechts von einem erhöhten Risko betroffen, Gewalt zu erleben. Die Gewalt ist dabei Ausdruck eines ungleichen Machtverhältnisses zwischen den Geschlechtern. Es gibt viele Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung, psychische oder strukturelle Gewalt, die die individuellen Freiheiten und Lebenschancen einschränkt.

drei Frauen lachen

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ von 2011 („Istanbul-Konvention“) definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung. Es umfasst „alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, physischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, Nötigung oder willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen Raum oder privaten Leben.“

Der LandesFrauenRat setzt sich für das Recht auf ein gewaltfreies Leben und Selbstbestimmung sowie dessen Schutz ein. Ein Leben frei von struktureller und körperlicher Gewalt ist die Basis für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen an gesellschaftlichen Prozessen und Bildungsangeboten, für selbstbestimmte Lebensentwürfe und Erwerbsbiografien und politischer Partizipation. Nur so kann die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden.

Der LandesFrauenRat fordert die vollständige Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ und weiteren Maßnahmen, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Der LandesFrauenRat ist Partner:in des Bündnisses „Gemeinsam gegen Sexismus“.