Der LandesFrauenRat (LFR) Schleswig-Holstein e.V. setzt sich aus Vereinen und Organisationen zusammen, die sich für frauen- und gleichstellungspolitisch relevante Fragen einsetzen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des LFR.
Der Mitgliederversammlung gehören die Delegierten der ordentlichen Mitglieder und der Vorstand mit Stimmrecht an, die außerordentlichen Mitglieder, sowie die Förder- und Ehrenmitglieder mit beratender Stimme. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder, über die Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und deren Besetzung und erarbeitet Stellungnahmen. Sie gibt wichtige Impulse für das von fachlicher Kompetenz und inhaltlicher Auseinandersetzung geprägte Engagement des LFR.
Die konkreten Aufgaben und deren Durchführung sind in der Satzung und in der Geschäftsordnung festgelegt.
Die inhaltliche Arbeit wird in Arbeitskreisen vorbereitet. Zur Mitarbeit in diesen Arbeitskreisen sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Zurzeit gibt es folgende Arbeitskreise:
Der LFR hat im Mai 2022 die „Geschäftsführung des Fachgremiums geflüchtete Frauen und Mädchen Schleswig-Holstein“ übernommen. Das Fachgremium setzt sich seit der Gründung 2016 auf Initiative der LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten für die Bedarfe von geflüchteten Frauen in Schleswig-Holstein ein. Uns geht es neben Unterbringungs-, Versorgungs- und Lebenssituationen auch um Integrationszugänge und die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen und Mädchen. Im Fachgremium treffen sich Expert:innen der Frauen-, der Flüchtling- und Migrationsarbeit vier bis fünf Mal pro Jahr um sich über aktuelle Themen auszutauschen und sich für die Verbesserung der Lebenslagen von geflüchteten Frauen und Mädchen einzusetzen.
Kontakt: fachgremium@landesfrauenrat-s-h.de