LandesFrauenRat fordert: Nur Ja heißt Ja

In einem Schreiben hat sich der Vorstand im Juli an den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther gewandt und um eine Zustimmung…

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Tags: Gewaltschutz, Ja heißt Ja

Kategorie: Schutz vor Gewalt

In einem Schreiben hat sich der Vorstand im Juli an den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther gewandt und um eine Zustimmung zur Bundesratsinitiative „Nur Ja heißt Ja“ gefordert:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
lieber Daniel Günther,
am kommenden Freitag wird im Bundesrat über die Entschließung zur Änderung des Strafgesetzbuches mit dem Ziel eines konsensbasiertes Sexualstrafrecht durch ein „Nur Ja heißt Ja“ Modell abgestimmt.
Wir möchten Sie und die schleswig-holsteinische Landesregierung in ihrem Engagement für eine konsequente Umsetzung der sog. Istanbul-Konvention auf allen Ebenen bestärken. In Schleswig-Holstein wurde dadurch insbesondere im Gewaltschutz vieles vorangebracht.
Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein begrüßt den von der Landesregierung Schleswig-Holstein eingebrachten Antrag an den Bundesrat „Entschließung des Bundesrates „Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention – kritische Bestandsaufnahme des § 177 StGB“.
Mit der Änderung des Strafrechts hin zum Prinzip „Ja heißt Ja“ können evidente Schutzlücken geschlossen werden. Das geltende Recht knüpft an einen für einen objektiven Dritten erkennbaren entgegenstehenden Willen an. Es verlangt damit faktisch ein erkennbares aktives Ablehnungsverhalten der betroffenen Person. Wenn die Betroffenen passiv sind, bleiben die Täter somit in der Regel straflos, obwohl es viele Gründe dafür gibt, dass Frauen passiv bleiben.
Dazu gehören die Überforderung im Tatmoment, die körperliche Unterlegenheit gegenüber dem Täter, vorherige Gewalterfahrungen, Drohungen, die Furcht vor Konsequenzen einer Ablehnung und mehr. Das „freezing“ ist ein bekanntes Phänomen – es darf die Täter nicht entlasten. Die strafrechtliche Ahndung von Fällen, in denen Betroffene in eine sogenannte Schockstarre verfallen, ist defizitär.
Je nach Untersuchung berichten zwischen 42 und 70 % der Betroffenen eines sexuellen Übergriffs von tonischer Immobilität, eben der Schockstarre, aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen. Diese Schockstarren sind nicht beeinflussbar. Auch in akuten Bedrohungssituationen können sie häufig nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten, sodass sie weder zu einer verbalen noch körperlichen Gegenwehr in der Lage sind.
Die aktuelle Rechtslage wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Art. 36 Abs. 1 IK verpflichtet die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass jede ohne Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist. Dabei soll nach Art. 36 Abs. 2 IK im Lichte der jeweiligen Umstände evaluiert werden, ob die betroffene Person freiwillig ihr Einverständnis gegeben hat.
Die Kommission zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (GREVIO) hat in ihrem Bericht zur Umsetzung in Deutschland klargestellt, dass die derzeitige Rechtslage insbesondere mit Blick auf passives Verhalten von betroffenen Personen sowie die Frage, ob ein Einverständnis freiwillig gegeben wurde, nicht den Anforderungen entspricht.
Auch das Europaparlament hat sich jüngst mit großer Mehrheit für eine „Nur Ja heißt Ja“ Regel ausgesprochen.
Eine eingehende Prüfung bisheriger Erkenntnisse und die Identifikation möglicher neuer Schutzlücken sind sinnvolle Verfahren, dürfen aber nicht zu einer Verschleppung des Vorhabens führen. Mit steigenden Fallzahlen von Gewalt gegen Frauen und fast alltäglichen Femiziden, braucht es zeitnah ein deutliches Zeichen von politisch Verantwortlichen und Sicherheit für Betroffene.
Wir wissen Sie dabei in der Sache an unserer Seite. Sollte es keine Mehrheit für die Schleswig-Holsteinische Entschließung geben, bitte wir Sie um Unterstützung der Hamburger Entschließung.

Herzliche Grüße
der Vorstand des LandesFrauenRates Schleswig-Holstein